Effekte, externe
(Externalitäten)
Auswirkungen einer ökonomischen Aktivität, die mit positivem oder negativem Vorzeichen in die Nutzen- oder Kostenfunktion Dritter eingehen und für die es keine Marktpreise gibt.
Eine Abgeltung dieser „Leistungsinanspruchnahme“ ist über Marktpreise nicht möglich, weil das marktwirtschaftliche Ausschlussprinzip nicht anwendbar ist.
Quelle: Cansier 1993